VG Wort: Lieber mit Zählmarke oder mit Sonderausschüttung?

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Selbstständige Journalistin mit dem Fokus auf Verbraucher- und Internetthemen, Buchautorin, Dozentin. Mehr Infos: Wirtschaft verstehen!, Facebook, @kuechenzurufGoogle+

Manchmal flattern einem Fragen auf den Tisch, bei denen man sich selbst wundert, dass man sie sich noch nie gestellt hat. In diesem Fall ging es um die VG Wort. Dort kann man Onlinetexte melden, in die eine Zählmarke eingebaut wurde. Geht das nicht, kann man unter Umständen an der Sonderausschüttung teilnehmen. In diesem Zusammenhang lautete die Frage: „Wissen Sie, ab welcher Klickzahl die Autoren mit Zählmarke besser fahren würden als ohne?“

Wie ist das mit den VG Wort Zählmarken als Freiberufler?

Ich schreibe sehr viele Artikel für Onlinemedien. Bisher haben nur handelsblatt.com und businessladys.de VG Wort Zählmarken für mich in meine Artikel eingebaut. Die Kunden brauchten dann nur meine Karteinummer, und dann verdienen meine Texte je nach Zeichenzahl und Zugriffen eventuell Geld.

Tipp: Ob der Text in der Ausschüttung gelandet ist, erfährt man im Laufe des Jahres per eMail. Ganz wichtig ist dann, in der VG Wort-Plattform die Meldung zu bestätigen. Wer das nicht macht, bekommt kein Geld.

Portal der VG Wort
Portal der VG Wort

Bei zwei anderen Kunden hatte ich vor Jahren angefragt, die Antwort war Nein. Auch wer für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten online arbeitet, sollte wissen: „Sie bauen alle keine Zählmarken ein“, sagt Ulf Froitzheim, ein geschätzter DJV-Kollege, der seit 2003 im Verwaltungsrat der Verwertungsgesellschaft ist.

Mag sein, dass der Zählmarkeneinbau in den CMSen meiner Kunden ein gewisser Aufwand ist. Baut man die Zählmarken ins eigene Blog ein, ist es das jedoch nicht. Dafür gibt es das Plugin Prosodia für WordPress. Wenn Ihr selbst ein Blog habt, müsst Ihr übrigens Zählmarken einbauen. Die Sonderausschüttung ist dann nicht möglich.

Wie es bei mir in der Vergangenheit aussah

Aufgrund der Frage, die an mich gestellt worden war, habe ich als erstes meine Ordner der vergangenen Jahre hervorgeholt und meine VG Wort-Abrechnungen gecheckt. Fazit: Ich hatte 2013 für 2012 eine Abrechnung, auf der reguläre Metis, also die Online-Zählmarken, und Sonderausschüttung abgerechnet wurden. Die Zählmarkensumme ist fast doppelt so hoch wie die der Sonderausschüttung.

In der Abrechnung 2015 für 2014 beträgt Metis mehr als das 2,5fache der Sonderausschüttung. In der 2016er Abrechnung für 2015 ist Metis ist mehr als doppelt so hoch wie die Sonderausschüttung. 2016 hatte ich warum auch immer keine Sonderausschüttung beantragt, aber Metis war doppelt so hoch wie 2015.

Nun war ich natürlich neugierig. Darum beschloss ich, Ulf Froitzheim noch einige Fragen mehr zu stellen. Er bestätigte meinen kleinen Selbsttest: Artikel mit Zählmarke bringen durch die reguläre Ausschüttung mehr Geld.

Mit welchen Summen darf man als Onliner bei der VG Wort rechnen?

„Jeder Beitrag, der mindestens 1800 Zeichen hat, benötigt 1500 Zugriffe. Hat ein Artikel mehr als 10.000 Zeichen, sind nur die Hälfte der Zugriffe notwendig. Ob der Text hinter einer Bezahlschranke steht, spielt dabei keine Rolle“, erklärte mir Ulf. Erfüllt der Text diese Voraussetzungen, bekommt der Autor dafür von der VG Wort derzeit rund 29 Euro. Diese Summe ändert sich jährlich, nämlich dann, wenn die Auszählung der Meldungen gemacht sind, und außerdem klar ist, wie viel Geld eigentlich verteilt werden kann.

Verlagsbeteiligung auch bei Metis
Verlagsbeteiligung auch bei Metis

Der Autor kann den Verlag an der Ausschüttung beteiligen – er muss das aber nicht. „Beteiligt der Autor den Verlag, bekommt er rund 30 Prozent weniger pro Beitrag“, sagt Ulf. Möglicherweise wird es hier im Laufe des Jahres eine weitere Änderung geben, die mit der EU-Urheberrechtslinie zusammenhängt.

Bei der Sonderausschüttung der VG Wort gibt’s weniger

Meldet man seine Onlinetexte nur über die Sonderausschüttung, gibt es derzeit nur 13 Euro pro Beitrag.

Tipp von Ulf: Falls Ihr nicht sicher seid, ob Euer Kunde Zählmarken verwendet, oder Ihr an der Sonderausschüttung teilnehmen sollt: Klickt in Metis bei Sonderausschüttung auf „Reguläre oder Sonderausschüttung“. Bei „Domäne“ gebt Ihr die vollständige URL mit http(s) und www ein, dann ist das Ergebnis entweder grün oder rot. Je nachdem solltet Ihr Eure Inhalte für die Sonderausschüttung anmelden oder Euren Kunden fragen, ob er Eure Karteinummer eingebunden hat.

Zählmarke oder Sonderausschüttung?
Zählmarke oder Sonderausschüttung?

Bei der Sonderausschüttung werden die Verlage übrigens grundsätzlich nicht beteiligt.

Im Endeffekt bedeutet dies alles für Freiberufler: Ihr solltet versuchen, Eure Zählmarken auf den Internetseiten der Kunden einbauen zu lassen. Insbesondere, wenn Ihr reichweitenstarke Kunden habt.

Übrigens: Wenn Ihr einen Text vor einigen Jahren schon gemeldet habt, müsst Ihr ihn nicht jedes Jahr erneut melden. Einmal genügt. Wenn er über die Zählmarke die Voraussetzungen erreicht, wird er jedes Jahr erneut vergütet.

Du hast einen Fehler im Text gefunden? Dann sag uns doch bitte Bescheid. Einfach das Wort mit dem Fehler markieren und Strg+Enter drücken. Schon bekommen wir einen Hinweis.

15 Kommentare zu “VG Wort: Lieber mit Zählmarke oder mit Sonderausschüttung?

  1. Danke für den aufschlußreichen Beitrag. Ich hätte noch eine Frage: Kann man, nachdem man sich bei der VG WOrt registriert hat, auch Beiträge aus einem Blog melden, die bereits seit 2 oder 3 Jahren online sind. Ich habe gestern irgendwo gelesen, dass nur BlogBeiträge vergütet werden, die ab dem Jahr der Anmeldung online sind, finde jedoch die Quelle leider nicht mehr.

    1. Liebe Vegan Travelers,

      soviel ich weiß, ist es egal, wie lange der Beitrag schon im Netz steht. Relevant ist, wann die Zählmarke eingebaut wurde, wie viele Zugriffe sie zählt, und welche Länge der Text hat. Zur Not würde ich bei der VG Wort nachfragen.

      Viele Grüße

  2. Vielen Dank für den hilfreichen Artikel!
    Mit den Zählpixeln und auch der Sonderausschüttung habe ich bereits Einnahmen durch die VG Wort erzielt. Jedoch finde ich auf eine Frage keine Antwort: Für einen Kunden schreibe ich regelmäßig Newsletter-Texte. Ist es hier in irgendeiner Form möglich, diese bei der VG Wort zu melden?
    Wenn hier jemand Antwort weiß, wäre ich sehr dankbar!

  3. Hallo,
    danke für den Artikel!

    Ein einmal gemeldeter Artikel braucht nicht erneut gemeldet werden, sondern wird zukünftig automatisch vergütet (wenn er genügend Zugriffe hat)

    Wie ist es mit Gastartikeln, wo ich Sonderausschüttungen beantrage: Muss ich sie jedes Jahr erneut melden oder reicht hier auch eine einmalige Meldung?

    VG Dennis

      1. Hallo zusammen,

        da ich die Frage heute auch bei VG WORT gestellt habe und wahrscheinlich auch andere Autoren sich die Frage stellen: Artikel mit Zählmarke (METIS reguläre Ausschüttung) bracht nur einmalig gemeldet werden. METIS Sonderausschüttung (also meine Texte auf dritten Webseiten) müssen hingegen wohl jedes Jahr wieder neu gemeldet werden, auch wenn sie seit Jahren unverändert auf der Drittwebseite vorhanden sind.

        Schöne Grüße,
        David

          1. Vielen Dank für den Vergleich zwischen Sonderausschüttung und regulärer Meldung zu METIS. Ich bin auf diesem Artikel aufmerksam geworden, da ich nach der Meldung von eBooks im Bereich Wissenschaft unter der Metis Oberfläche der VG Wort am Suchen war. :-)

            Auf der Seite der VG Wort ist die jährliche Meldung unter https://www.vgwort.de/verguetungen/auszahlungen/texte-im-internet.html erwähnt „Die Sonderausschüttung ist eine sog. Jahresmeldung, bei der pro Internetseite („Domain“) und pro Kalenderjahr nur eine Meldung erstellt werden muss. …. Die Meldefrist endet jeweils am 31. Januar eines Jahres für Texte, die im Vorjahr im Internet verfügbar waren. “

            Ferner weist die VG Wort auf Seite 14 (siehe https://tom.vgwort.de/Documents/pdfs/dokumentation/metis/DOC_Urhebermeldung.pdf )darauf hin, dass auch eBooks im Rahmen einer Sonderausschüttung berücksichtigt werden können. Sofern ich das richtig verstehe, entspricht dabei ein E-Books auf der Verlagsseite automatisch einen Onlinetext.

  4. Danke für deine Infos. Für die Sonderausschüttung gibt es ja eine jährliche Deckelung. Bedeutet das, dass man jedes Jahr nur diese Summe bekommt? Für 2020 sind das rund 1.600 Euro.

  5. Ich habe mich heute auch bei VG Wort angemeldet. Meine Texte haben in den ersten Wochen die meisten Aufrufe, da sie zu diesem Zeitpunkt auf jeder Seite verlinkt werden. Viele Beiträge erreichen thematisch bedingt die Mindestaufrufzahl daher wohl nur im ersten Jahr. Der Zeitraum der Zählung ist von Jan-Dez, wenn ich das richtig verstanden habe? Ist es dann klug die Beiträge vom Nov und Dez, die in diesem Jahr bestimmt nicht mehr die Aufrufzahl erreichen erst im Jan zu veröffentlichen?

    1. Liebe*r RLifestyle,

      als Journalist*innen veröffentlichen wir unsere Artikel dann, wenn sie wichtig sind. Nicht so, dass wir über die VG Wort das meiste Geld erzielen. Ich kann dir bei deiner Frage also nicht weiterhelfen.

      Viele Grüße
      Bettina

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