So bekommen freie Journalisten das richtige Impressum für ihre Homepage

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Freier Journalist mit Schwerpunkt Technik, Sachbuchautor und Dozent. Nerd, Geek und vieles mehr. Homepage: www.timo-stoppacher.de Weitere Profile von mir: @CGNTimo, Facebook und Instagram. E-Mail timo@stoppacher.de

Achtung: Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Information wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Bitte im Zweifelsfall einen Anwalt zur Beratung fragen.

Wenn ich Kontakt zu anderen freien Journalisten habe, sehe ich mir in der Regel deren Homepages an. Und regelmäßig schüttelt es mich. Viele Kollegen haben irgendwann einmal, als es nicht mehr ohne Homepage ging, einem Webdesigner einen Auftrag für „Willkommen – Über mich – meine Arbeit – Kontakt“ gegeben und dann hat sich seit Jahren nichts mehr verändert. Das sieht man zum einem am Design. Nun muss nicht jeder freie Journalist auf seiner Homepage alle Trends von Flat bis Responsive Design mitmachen, aber irgendwann nach 2010 könnte man schon mal ansetzen.

Besonders deutlich wird es beim Impressum. Unzählige Kollegen verweisen hier auf den MdStV, den Mediendienstestaatsvertrag. Blöd nur, dass es den gar nicht mehr gibt. Die Grundlage für ein Impressum leitet sich seit 2007 aus dem Telemediengesetz (TMG) ab. Ergo sind alle Impressen mit Hinweis auf den MdStV ungültig und damit der Gefahr einer Abmahnung ausgesetzt. Von Datenschutzhinweisen wollen wir an dieser Stelle gar nicht reden.

Bitte checken Sie an dieser Stelle das Impressum Ihrer Homepage!

Hinweis aufs TMG? Schon gut, aber bitte trotzdem weiterlesen. Das Kürzel MdStV gefunden? Dann erst recht weiterlesen!

Das Impressum sollte sich auf das TMG beziehen.
Das Impressum sollte sich auf das TMG beziehen.

Ich lasse meine Impressen (für die Homepage und meine Blogs) regelmäßig neu erzeugen. Dafür nutze ich den Impressumsgenerator auf e-recht24.de. Das ist kostenlos und recht komfortabel. Im Dialog wird abgefragt, was ich bin (Freiberufler) und daraufhin kann ich alle relevanten Informationen eingeben. Nach ein paar Minuten habe ich ein Impressum, das aktuell und „sauber“ ist und kann es mit wenigen Klicks in meine Homepage einfügen.

Übrigens informiert einen e-recht24 über notwendige Änderungen im Impressum, wenn man sich registriert. Weiterhin gibt es viele praktische Tipps zu Rechtsfragen im Netz.

Was tun, wenn man nicht an die eigene Homepage ran kommt?

Wer keine Zugangsdaten für seine Homepage hat oder nicht weiß, wie man das Impressum ändert, hat zunächst ein Problem. Denn nun muss er den Webdesigner bitten und in der Regel etwas dafür zahlen, dass er die Seite aktualisiert. Natürlich gehören die Zugangsdaten dem Betreiber der Webseite (so wie es auch die Domain tun sollte!).

Deshalb sollte sich jeder Journalist mit den absoluten Grundlagen seiner Homepage vertraut machen. Man muss nicht HTML lernen, um kleine Fehler selbst zu korrigieren. Aber wenn man das nicht schafft, ärgert man sich über jeden Euro, den man einem Dienstleister zahlen muss.

Ich empfehle an dieser Stelle sowieso WordPress als System für die eigene Homepage und das eigene Blog. Einfach weil die Homepage so selbstständig aktuell gehalten werden kann in einem System, das nicht wesentlich komplizierter als ein Textverarbeitungsprogramm ist.

Du hast einen Fehler im Text gefunden? Dann sag uns doch bitte Bescheid. Einfach das Wort mit dem Fehler markieren und Strg+Enter drücken. Schon bekommen wir einen Hinweis.

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