Lieber ein Ende mit Schrecken und den Auftrag abbrechen

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Freier Journalist mit Schwerpunkt Technik, Sachbuchautor und Dozent. Nerd, Geek und vieles mehr. Homepage: www.timo-stoppacher.de Weitere Profile von mir: @CGNTimo, Facebook und Instagram. E-Mail timo@stoppacher.de

Schwierige Kunden gehören manchmal einfach zum Leben als freier Journalist dazu. Unerträgliche Kunden kann keiner gebrauchen. Doch wie beendet man eine Zusammenarbeit während eines laufenden Auftrags?

Ich habe viele tolle Kunden. Sie haben spannende Aufträge, sind nett, zahlen gut und pünktlich. Mit anderen klappt die Zusammenarbeit nicht einwandfrei. Als Dienstleister heißt es dann, Zähne zusammenbeißen und den Auftrag erfüllen. Oder die Reißleine ziehen und den Auftrag abbrechen. Diesen Fall hatte ich neulich das erste Mal. Es war der erste Auftrag für einen neuen Kunden, der thematisch für mich sehr interessante Titel im Portfolio hat. Weitere Aufträge für mich waren bereits angekündigt.

Manchmal heißt es eben "Mensch ärgere Dich!" Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Manchmal heißt es eben „Mensch ärgere Dich!“ Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Ich will nicht über den Kunden herziehen, aber nachdem ich ein paar Arbeitstage in das Projekt investiert hatte, stellte ich fest, dass es mit ihm nicht gut läuft. Unsere Vorstellungen von gutem Journalismus waren zu unterschiedlich. Jedenfalls hatte ich nach dem ersten Feedback des Kunden keine Lust mehr an dem Auftrag weiterzuarbeiten. Und mit Zähne zusammenbeißen kam ich auch nicht weiter. Im Gegenteil: Mein ganzer Körper hat sich gegen die Arbeit an diesem Auftrag gesträubt. Ich saß am Schreibtisch und habe meinen Puls gespürt, so sehr regte ich mich über den Kunden und seinen Auftrag auf. Leider war der Auftrag zusätzlich eilig. Ich konnte ihn also nicht einfach ein paar Tage liegen lassen, um mich zu beruhigen.

Ein Vertrag verpflichtet

Nun hatte ich vor dem Gesetz einen Vertrag geschlossen, einen Werkvertrag, der mich zur Lieferung des Werks verpflichtet. Theoretisch hat der Auftraggeber das Recht, auf Erfüllung zu bestehen oder ich muss Schadenersatz leisten. Ein Anruf beim Anwalt meines Vertrauens in der Rechtsabteilung des DJV beruhigte mich: Bis ein echter Schaden entstehe, müsse einiges passieren. Und es sei vor Gericht schwer zu vermitteln, dass ein mittelgroßes Medienunternehmen nicht in der Lage sei, den Auftrag von jemand anderem erfüllen zu lassen. Ganz aus dem Schneider wäre ich mit eigenen AGB gewesen, die so einen Anspruch ausgeschlossen hätten.

Strittig wäre noch das Honorar gewesen. Theoretisch hätte ich zumindest Anspruch auf einen Teil gehabt, da ich den vereinbarten Text geliefert hatte. Ihn umzuschreiben wäre auch kein großer Akt gewesen, aber ich wollte und konnte nicht. Also entschied ich mich, auf das Honorar zu verzichten. Ich weiß, dass das nicht für jeden in Frage kommt, bei mir war es möglich und ich habe das dem Kunden so mitgeteilt. Der Kunde war überrascht, weil er die Differenzen als nicht so groß empfand wie ich, hat meine Entscheidung aber akzeptiert.

Natürlich war mir klar: Wenn ich jetzt den Kunden enttäusche, wird es wahrscheinlich keine weiteren Aufträge von ihm geben. Dass sich mein Herzschlag aber binnen Minuten wieder beruhigt hatte, nachdem ich meine Entscheidung getroffen hatte, hat mir gezeigt, dass sie richtig war. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

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Ein Kommentar zu “Lieber ein Ende mit Schrecken und den Auftrag abbrechen

  1. Danke für Ihren ehrlichen Blogpost! Die Zusammenarbeit mit Kunden hat mehrere Ebenen, wie von Ihnen anschaulich geschildert: eine rechtliche, eine wirtschaftliche und eine psychologische Ebene. Da muss jeder für sich entscheiden, worauf er die Priorität legt, wenn ein Auftrag sich so ärgerlich entwickelt.

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