Mediengründer: Welche Rechtsform ist die richtige?

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Freier Journalist mit Schwerpunkt Technik, Sachbuchautor und Dozent. Nerd, Geek und vieles mehr. Homepage: www.timo-stoppacher.de Weitere Profile von mir: @CGNTimo, Facebook und Instagram. E-Mail timo@stoppacher.de

AG, GmbH mit oder ohne Co. KG, OHG, UG, Ltd und was da noch alles so an Abkürzungen lauert, wenn man sich mit Rechtsformen von Unternehmen beschäftigt. Doch wozu braucht man das alles überhaupt?

Wer ein Unternehmen gründet, muss in die Wahl der richtigen Rechtsform durchaus ein bisschen Hirnschmalz investieren und sollte sich unbedingt Expertenrat suchen, zum Beispiel bei einer Gründungsberatung. Denn die Entscheidung für die Rechtsform hat weitreichende Folgen. Deshalb kann dieser Beitrag auch keine Rechtsberatung ersetzen.

Die gewählte Rechtsform entscheidet beispielsweise darüber, ob der Unternehmer haftet, wenn das Unternehmen pleite geht, ob Gewerbesteuern fällig werden, welcher Aufwand für die Buchhaltung notwendig ist und vieles mehr.

Als Einzelkämpfer unterwegs

Solo-Selbstständige sind im Journalismus in der Regel Freiberufler. Das ist sehr praktisch, weil keine Pflicht besteht, ein Gewerbe anzumelden (und damit kein Kammerzwang) und letztlich auch keine Gewerbesteuer fällig wird. Doch Freiberufler kann nicht jeder werden, es gibt im Einkommensteuergesetz einen sog. „Katalog“ mit Berufen, in dem beispielweise Ärzte, Anwälte, Architekten und eben auch Journalisten enthalten sind.

Nun wird es etwas komplizierter: Nehmen wir mal an, ich gründe ein Online-Medium, das sich durch Anzeigen finanzieren soll. Ich schreibe dafür Texte, arbeite also theoretisch freiberuflich. Nun ist das Bereitstellen von Anzeigeplätzen auf einer Webseite wiederum eine gewerbliche Tätigkeit, für die ein Gewerbe angemeldet werden muss.

Ein Wermutstropfen: Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Anzeigenerlöse in einem journalistischen Online-Medium dennoch wie Einnahmen aus der journalistischen, also künstlerischen Tätigkeit zu sehen sind und damit eine Versicherung in der Künstlersozialkasse möglich ist.

Egal ob Freiberufler oder Gewerbetreibender, es besteht weiterhin die Haftungsfrage. Wenn ich mit meinem Unternehmen Verluste anhäufe und Schulden mache, muss ich diese in voller Höhe tragen. Das kann bis in die Privatinsolvenz führen.

Aber woher sollen denn bei einem Lokalblog beispielsweise große Verluste herkommen, mag sich nun manch einer fragen. Gerade im Medienbereich kann das ganz schnell gehen. Eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder eine (unbeabsichtigte) Urheberrechtsverletzung kann schnell ein paar Tausend Euro kosten – zahlbar vom Unternehmer.

Tipp: Unabhängig von der Rechtsform können Berufshaftpflicht- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen sinnvoll sein.

Wo zwei oder drei gründen

Bei der Haftung gilt das Gleiche, wenn sich mindestens zwei zusammentun, um zu gründen. Ohne jedes weitere Zutun sind sie automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), egal ob als Freiberufler oder Gewerbetreibende. Hier ist die Haftung noch umfassender: Baut einer im Namen der GbR Mist, haften alle mit ihrem Privatvermögen. Entsprechend sollte eine Gründung in dieser Rechtsform sehr gut überlegt und mit einem Gesellschaftervertrag genau festgelegt sein.

Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften

Die GbR, der „Einzelunternehmer“, aber auch Vereine sind sogenannte Personengesellschaften. Im Gegensatz dazu sind zum Beispiel die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Aktiengesellschaft (AG) Kapitalgesellschaften.

Personengesellschaften entstehen quasi von selbst. Kapitalgesellschaften hingegen müssen mit mehr Aufwand gegründet werden. So benötigt die GmbH beispielsweise ein Stammkapital von 25.000 Euro. Dafür ist die Haftung auf dieses Stammkapital begrenzt. Baut also der Gründer oder einer der Gründer Mist, oder ist das Unternehmen einfach nicht erfolgreich, muss keiner mit seinem Privatvermögen haften.

Neben dem Stammkapital ist ein vergleichsweise hoher bürokratischer Aufwand nötig. Unter anderem muss ein Gesellschaftervertrag aufgesetzt und notariell beglaubigt werden. Das alles kostet.

Etwas einfacher hingegen ist die Gründung der Unternehmergesellschaft (UG). Sie ist im Prinzip der GmbH gleichgestellt, erfordert aber nur ein sehr geringes Stammkapital, nämlich genau 1 Euro. Dadurch wird jedoch auch häufig die Bonität der UG schlechter eingeschätzt als die einer GmbH.

Fazit

Die Wahl der Rechtsform ist eine grundlegende Entscheidung, die aber auch mit Wachstum des Unternehmens optimiert werden kann. Im Team wird’s gleichzeitig einfacher, weil die Arbeit auf mehr Schultern verteilt werden kann, und komplizierter, weil eben auch mehr Leute Fehler machen können, für die die anderen geradestehen müssen. Deshalb bevor es los geht, unbedingt Expertenrat einholen.

Beispielsweise könnte ein Gründer zunächst ein Online-Medium als Einzel-Gewerbe betreiben, um zu schauen, ob das Konzept überhaupt funktioniert und bei Erfolg eine UG gründen.

Hinweis: Dieser Beitrag ist zuerst bei Vor Ort NRW. erschienen.

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