Zwischenbilanz: Das erste Halbjahr ist vorbei

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Freier Journalist mit Schwerpunkt Technik, Sachbuchautor und Dozent. Nerd, Geek und vieles mehr. Homepage: www.timo-stoppacher.de Weitere Profile von mir: @CGNTimo, Facebook und Instagram. E-Mail timo@stoppacher.de

Halbes Riesenrad. Bild:
Bartek Miskiewicz CC BY-ND 2.0

Nun ist das Jahr zur Hälfte vorbei, eventuell steht bald der Urlaub an. Aus unternehmerischer Sicht solltet Ihr Euch mal eine kurze Halbzeitpause gönnen und einen Blick auf die Finanzen werfen. Das muss nicht so umfangreich wie am Jahresende sein, aber zu wissen, wo man finanziell steht, kann ja nicht schaden.

Die lieben Steuern

Steuererklärung fürs letzte Jahr schon gemacht? Super.
Noch nicht? Dann wird es langsam Zeit. Frist dafür ist mittlerweile erst der 31. Juli, früher war das mal Ende Mai. Wenn Ihr absehen könnt, dass Ihr das nicht bis dahin schafft, könnt Ihr beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen, am besten per Post. Wer einen Steuerberater hat, kann sich auch bis zum 28. Februar im nächsten Zeit lassen. Hier gibt es dazu Erläuterungen.

Trotzdem sollten sich alle auch zur Halbzeit mit dem Thema beschäftigen.

Einkommensteuer: Vorauszahlungen im Blick

Wer jetzt für die Einkommensteuer dieses Jahres Vorauszahlungen leistet, macht dies meistens auf der Basis des Einkommens des vorletzten Jahres. Es sei denn, der Bescheid für letztes Jahr ist schon da. Sollte sich mein Gewinn seitdem gut entwickelt haben, sind die Vorauszahlungen fast zwangsläufig zu niedrig und es droht eine hohe Nachzahlung – siehe oben. Umgekehrt zahle ich vielleicht zu viel an das Finanzamt, wenn mein Gewinn stark zurückgegangen ist oder ich hohe Sonderausgaben hatte. Das Geld bekomme ich zwar wieder, aber erst Mitte nächsten Jahres, wenn ich meine Steuererklärung für dieses Jahr gemacht habe. Bis dahin könnte ich das Geld schon brauchen.

Mit einer guten Buchführung beziehungsweise Auftragsverwaltung Eurerseits könnt Ihr schnell feststellen, ob das erste Halbjahr nun gut oder schlecht war. Ein Vergleich mit den Vorjahreswerten kann auch hilfreich sein. Und dann einfach dem Finanzamt mitteilen, dass man um eine Anpassung der Vorauszahlungen bittet, weil der Gewinn entweder gestiegen oder gesunken ist – das muss natürlich mit einer Zahl unterfüttert werden, damit das Finanzamt eine neue Summe für die Vorauszahlungen festsetzen kann.

Tipp: Wenn jetzt schon absehbar ist, dass das Jahr überdurchschnittlich gut wird, sollte man darüber nachdenken, was man tun kann, damit nicht alles versteuert werden muss. Zum Beispiel vor Jahresende noch Investitionen tätigen oder eine Einmalsumme in eine Versicherung wie eine Rürup-Rente einzahlen.

Beiträge der KSK anpassen

Wer in der Künstlersozialkasse versichert ist, sollte prüfen, ob er das vorab gemeldete Jahreseinkommen noch erreichen kann. Wenn nein, sofort eine Änderungsmitteilung an die KSK schicken. Hier ist das passende Formular.
Dann werden die Beiträge für die nächsten Monate niedriger. Umgekehrt kann ich auch ein höheres Einkommen melden und die Beiträge werden dann für den Rest des Jahres erhöht. Das klingt jetzt zunächst unlogisch, weil man ja scheinbar mehr für dieselbe Leistung bezahlt, aber irgendwann will man eine ausreichende Rente kriegen. Außerdem mindern diese Beiträge wiederum die Steuerlast und wenn man mal eine Prüfung der KSK bekommt, muss man kein schlechtes Gewissen haben.

Wo wir schon bei Versicherungen sind…

Vielleicht gibt es einen (Versicherungs-)Vertrag, den Ihr loswerden wollt? Dann schaut doch mal in die Unterlagen, wann die Kündigungsfristen sind. Eine Kündigung schreiben geht ja auch im Voraus – und häufig werden dann bessere Konditionen angeboten.

Wenn Ihr jetzt noch Zeit und Lust habt, könnt Ihr Euch noch überlegen, wie sich die Beziehungen zu Euren Kunden im letzten halben Jahr entwickelt haben. Mehr Tipps dazu hier.

Was erledigt Ihr jetzt so alles? Hinterlasst doch gerne einen Kommentar.

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