Versicherungen: Zweite Wahl und trotzdem wichtig

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Selbstständige Journalistin mit dem Fokus auf Verbraucher- und Internetthemen, Buchautorin, Dozentin. Mehr Infos: Wirtschaft verstehen!, Facebook, @kuechenzurufGoogle+

Eines ist klar: Bevor man über eine Büroversicherung oder Haftpflichtpolicen für den Job nachdenkt, müssen zunächst die existenziellen Risiken abgesichert sein: KSK-Mitgliedschaft und die damit verbundene Krankenversicherung, sowie ausreichende Krankentagegeld- und Berufsunfähigkeitsversicherung sind für jeden selbstständigen Journalisten Pflicht. Auch eine private Haftpflichtversicherung ist wichtig – für jedermann, nicht nur für Freiberufler. Und natürlich sollte die Altersvorsorge geregelt sein.

Darüber hinaus gibt es speziell für die freien Journalisten weitere sinnvolle Policen. „Sie haben ihren Preis“, weiß Helge Kühl, Versicherungsmakler für den DJV, „aber sie helfen im Notfall auch weiter.“

Fall 1: Der freie Journalist Max ist bei seinem Auftraggeber. Der zeigt ihm etwas an seinem Computer. Max passt nicht auf und stößt die Kaffeetasse um. Der Kaffee läuft in den PC, der ist Schrott, die Daten nicht mehr herstellbar.
Für Max ist das kein Problem, denn er hat eine berufliche Haftpflichtversicherung, die in diesem Fall für den Schaden aufkommt. Die private Haftpflichtpolice dagegen würde in diesem Fall nicht einspringen. Es gibt aber Anbieter, bei denen der Versicherungsnehmer sowohl das private als auch das berufliche Risiko absichern kann. Es entscheidet der Einzelfall, ob sich eine Kombination beider Produkte lohnt.

Welche Versicherungen braucht man als selbstständiger Journalist?
Welche Versicherungen braucht man als selbstständiger Journalist?

Fall 2: Die selbstständige Journalistin Anna hat recherchiert so gut sie konnte. Trotzdem hat sich in ihren Artikel ein Fehler eingeschlichen. Das geschädigte Unternehmen verklagt sowohl den Verlag als auch Anna.
Der DJV-NRW empfiehlt freiberuflich tätigen Mitgliedern, im Voraus zu klären, ob der Auftraggeber im Schadensfall einspringt. Zwar haben DJV-Mitglieder in einem solchen Fall den aus Mitgliedsbeiträgen bestrittenen gewerkschaftlichen Berufsrechtsschutz. Er kann aber nur die Prüfung der Frage umfassen, ob ein Mitglied für einen Schaden haften muss. Einen vom Mitglied zu verantwortenden Schaden kann er nicht abdecken. Müsste Anna dem Unternehmen Schadenersatz zahlen, weil sie doch selbst den Fehler zu verantworten hat, dann übernimmt das also der Rechtsschutz nicht. Falls Anna dann keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, kann leicht eine fünfstellige Summe auf sie zukommen. Hat sie eine entsprechende Police, muss sie zwar mehrere hundert Euro im Jahr dafür bezahlen. Aber sie ist im Schadensfall zumindest dann geschützt, wenn sie nicht vorsätzlich gehandelt hat, und kann außerdem die Kosten für die Police steuerlich geltend machen.

Fall 3: Als der freie Journalist Thorsten morgens zu seinem Büro kommt, staunt er nicht schlecht: Die Tür ist aufgebrochen, das Laptop, die Digicam und der Beamer sind geklaut, die Schränke umgestoßen. Nachts haben Einbrecher das Büro ausgeräumt.
Thorsten hat nun viel Bürokratie zu erledigen: Die Polizei muss kommen und nach Fingerabdrücken suchen, die Tür muss erneuert, das Büro aufgeräumt werden. Und er benötigt eine neue technische Infrastruktur. Ganz abgesehen davon, dass die Diebe auch seine externe Festplatte mit den Sicherungsdateien mitgenommen haben: Alle seine Texte sind weg. Glück im Unglück – er hat eine sogenannte Geschäftsinhaltsversicherung abgeschlossen. Nun meldet er ihr den Schaden, reicht eine Liste der gestohlenen Gegenstände mit ein und nach einiger Zeit bezahlt die Versicherung dafür.

Die Geschäftsinhaltsversicherung ist so etwas wie die Hausratversicherung fürs Büro. Sie zahlt beispielsweise bei Einbruch oder Brand. Wer als Freier sein Büro zuhause, und für dort eine gewöhnliche Hausratsversicherung abgeschlossen hat, ist gegen diese Übel nicht gefeit. Denn Räume, die nur der Arbeit dienen, sind von der Hausratversicherung in der Regel ausgenommen. Experte Kühl: „Es gibt einige wenige Anbieter, die das Büro in den Versicherungsschutz mit einbeziehen. Und sie müssen nicht teurer sein, als die gewöhnliche Hausratversicherung.“ Hier lohnt sich also der Blick in den Vertrag und gegebenenfalls ein Versicherungswechsel.

Fall 4: Martina ist auf dem Weg zu einem Interview. Als sie die Stufen zur U-Bahn hinuntergeht, rutscht sie aus und bricht sich das Bein. Ein Wegeunfall.
Wäre sie angestellt, wäre sie bei der Berufsgenossenschaft pflichtversichert. Die würde in diesem Fall für alle Kosten aufkommen, die mit dem Unfall zusammenhängen. Doch auch als Freiberuflerin kann sich Martina bei der Berufsgenossenschaft versichern. Je nach Versicherungssumme ist sie dann abgesichert bei Unfällen, die während der Arbeitszeit geschehen. Die Berufsgenossenschaft setzt sich für die Rehabilitation ein, zahlt Verletztengeld und Verletztenrente und sogar Witwen- und Waisenrente sowie Sterbegeld.
Fotografen sind bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse übrigens pflichtversichert.

Fall 5: Fotograf Tom hat sein Equipment im Auto gelassen. Schließlich wollte er nur kurz um die Ecke, eine Besorgung machen. Als er zurückkommt, ist das Auto aufgebrochen, seine Kamera, die Objektive und das Stativ fehlen.

Eine gewöhnliche Versicherung zahlt in diesem Fall nicht. Wohl aber eine Film- und Fotoapparateversicherung bei der wie beim DJV-Gruppenvertrag eine KfZ-Klausel eingeschlossen ist. Allerdings: Das Auto muss abgeschlossen und der Innenraum darf nicht einsehbar sein. Versichert ist im Schadensfall bei diesem Gruppenvertrag auch das sonstige Zubehör, das für den Job wichtig ist: Das Laptop für die Bildübertragung, das Handy oder die Fototasche. Auch geliehene Geräte können so geschützt werden. Aber: „Natürlich ist es schlimm, wenn meine technische Ausrüstung geklaut wird“, sagt Helge Kühl. „Doch wer nicht gegen Berufsunfähigkeit abgesichert ist, sollte nicht über eine solche Police nachdenken. Die Wahrscheinlichkeit seinen Beruf nicht mehr ausüben zu können, liegt bei Journalisten immerhin bei etwa 13 Prozent, bei Fotografen sogar bei rund 23 Prozent.“ Eine Berufunfähigkeit bedroht die Existenz des Freiberuflers. Eine neue Ausrüstung könnte man gegebenenfalls auch über ein Darlehen neu beschaffen – und dann weiter im Job arbeiten.

Unnötige Versicherungen kündigen

Kein Geld für den Abschluss der oben genannten Policen? Dann kann es sich lohnen, Bestandsversicherungen einmal zu checken. Gibt es in der Zwischenzeit vielleicht günstigere Anbieter? Gerade bei der Hausratversicherung kann sich das Nachrechnen lohnen. Versicherungsspezialist Kühl kennt einen Fall, der jährlich fast 240 Euro gezahlt hat. Nach einem Preis- und Konditionenvergleich zahlt die Kollegin jetzt nur noch knapp 80 Euro im Jahr – und hat das häusliche Arbeitszimmer mitversichert.

Außerdem kann es sich rechnen, überflüssige Policen zu kündigen. Dazu gehört für die DJV-Mitglieder eine Rechtschutzversicherung – denn sie sind zumindest arbeitsrechtlich über den Verband geschützt. Auch eine Glasbruchversicherung ist unnötig. Die Fahrradversicherung lohnt sich nur, wenn das Zweirad sehr teuer und noch ganz neu ist. Eine Reisegepäckversicherung ist nur dann sinnvoll, wenn man mit wirklich hohen Werten reist – und sich im Vorfeld damit auseinandergesetzt hat, was man im Schadensfall tun muss. Wer sich hier nicht wie vorgeschrieben verhält, wird kein Geld erstattet bekommen. Auch eine Insassenversicherung fürs Auto ist eher überflüssig: Bei- und Mitfahrer sind über die KfZ-Haftpflichtversicherung abgesichert.

Dieser Text erschien ursprünglich im DJV NRW Journal 04/08. Dies ist eine aktualisierte und gekürzte Version.

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2 Kommentare zu “Versicherungen: Zweite Wahl und trotzdem wichtig

  1. Sinnvolle Tipps zu den Versicherungen, danke! Ehrlich gesagt, fällt mir schwer zu begreifen, welche der Versicherungen unnötig sind, denn das Leben ist so kompliziert geworden, bald eine Überschwemmung, bald ein Brand oder noch was. Wie ich begriffen habe, stehen auf der Szene unter Nummer 1 die Krankenversicherung und die Rechtsschutzversicherung. Die praktischen Beispiele haben gründlich die in meinem Fall möglichen Probleme beleuchtet. Recht vielen Dank!

    1. Liebe Helga,

      ich stimme dir zu: Versicherungen sind ein komplexes Thema, und nicht jeder behält den Überblick dabei, welche Policen er wirklich benötigt. Dir nehme ich das jedoch nicht ab – schließlich hast du eine URL zu einem Versicherungsmakler bei deinem Kommentar hinterlegt. Ich war so frei, ihn zu entfernen – versteckte Werbung wollen wir nicht auf unserem Blog haben. Natürlich könnt Ihr uns gerne kontaktieren, um ganz offiziell eine Werbeanzeige zu schalten.

      Viele Grüße
      Bettina

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