Wer in der KSK als freier Journalist versichert ist, ist selbstständig. Heißt: Ob ich krank bin oder nicht, interessiert niemanden. Zumindest in der Theorie. Denn wenn ich mehr als eine kleine Erkältung habe, und sich meine Krankheit über Wochen zieht, steht mir in der Regel Krankengeld zu, und zwar nach sechs Wochen. Wie aber weist man als KSK-Versicherter nach, dass man bereits sechs Wochen nicht arbeiten kann, wenn man nicht krankgeschrieben ist? Genau. Gar nicht! Und dann kann es finanziell richtig bitter werden. DJV-Versicherungsmakler Helge Kühl erklärt, worauf man achten muss:
Wenn ich als freie Journalistin zu krank bin um zu arbeiten, muss ich mich dann krankschreiben lassen?
Auf jeden Fall! Sonst können Sie als KSK-Versicherter nach sechs Wochen den Krankengeldanspruch nicht nachweisen. Wenn Ihnen klar ist, dass das schnell vorbei ist, also Husten, Schnupfen, Heiserkeit, dann brauchen Sie keine Krankschreibung. Aber bei richtigen Schmerzen, oder wenn Sie ins Krankenhaus müssen, dann sollten Sie sich immer krankschreiben lassen, denn Sie wissen zunächst nicht, wie lange das so gehen wird.
Und was mache ich dann mit dieser Krankschreibung?
Die schicken Sie an Ihre Krankenkasse.
Die Sache mit dem Krankengeld
Krankengeld wird ja erst nach sechs Wochen gezahlt. Das heißt aber auch: Wenn ich als KSK-Versicherter tatsächlich so lange krank bin, bekomme ich so lange auch keine Honorare, weil ich nicht arbeiten kann. Finanziell könnte das für den einen oder anderen schwierig werden. Gibt’s dafür eine Lösung?
Ja. Sie können etwas mehr an die Krankenkasse bezahlen, dann bekommen Sie ein so genanntes vorgezogenes Krankengeld ab dem 15. Tag. Bei manchen Versicherungen ist das ein prozentualer Zuschlag, bei anderen ein Pauschalbetrag. Dieses vorgezogene Krankengeld ist ein Wahltarif, den Krankenkassen anbieten.
Und wie hoch ist das Krankengeld?
Das kommt darauf an, welche Summe Sie bei der KSK als zu erwartenden Gewinn angegeben haben. Diejenigen, die meinen, es sei sinnvoll, niedrigere Gewinne zu melden, um so den Beitrag für die Krankenkasse zu senken, haben dann Pech gehabt. Denn man kann rechnen, dass man pro 10.000 Euro, die man gemeldet hat, etwa 520 Euro Krankengeld bekommt. Im Klartext heißt das: Erst hat man 14 Tage oder sechs Wochen kompletten Verdienstausfall, danach bekommt man möglicherweise zu wenig ausbezahlt, um die Verbindlichkeiten zu decken. Miete oder Rate, Strom, Wasser, Lebensmittel, das muss ja alles bezahlt werden. Wenn Sie 50.000 Euro Gewinn melden, bekommen Sie immerhin 2600 Euro ausbezahlt. Damit lässt sich wenigstens einiges bezahlen.
Das heißt also: Jemand, der nur 10.000 Euro Gewinn meldet, bekommt nur 520 Euro Krankengeld im Monat?
Ja. Das ist weniger als Hartz IV.
Mit welchen Kosten muss man als KSK-Versicherter rechnen, wenn man sich für den Wahltarif entscheidet, um schon nach 14 Tagen Krankengeld zu bekommen?
Einen Wahltarif für das vorgezogene Krankengeld gibt es ab etwa acht Euro im Monat. Das klingt zunächst wenig. Tatsächlich sind das aber im Jahr auch bereits 96 Euro. Und mit diesen 96 Euro im Jahr sichert man maximal die Krankheitstage 15 bis 42 ab, denn danach hat man ja Anspruch auf Krankengeld. Es geht also nur um 27 Tage oder bei jemandem, der nur 10.000 Euro gemeldet hat, um weniger als 500 Euro, die abgesichert werden.
Sollte ich allerdings nie so lange am Stück krank sein, habe ich zumindest die Beiträge fürs vorgezogene Krankengeld umsonst ausgegeben. Gibt’s dazu eine Alternative?
Klar. Sparen Sie! Arbeitnehmern rät man dazu, zwei bis drei Nettomonatsgehälter als Liquiditätsreserve zum Beispiel auf einem Tagesgeldkonto zurückzulegen. KSK-Versicherte sollten eher sechs bis acht Nettomonatsgehälter zurücklegen. Wenn also jemand netto im Monat etwa 2500 Euro hat, sollte er 15.000 bis 20.000 Euro zurücklegen. Der Vorteil der Rücklage: Gehen die Waschmaschine oder das Auto kaputt, kann man auch die Reparatur oder Neuanschaffung daraus bezahlen – man muss sie danach natürlich wieder aufstocken. Die Rücklage ist also nicht nur für den Krankheitsfall da und überbrückt auch mal Durststrecken einer Auftragslosigkeit.
Ist das jetzt eine neue Masche der Krankenkassen, dass Sie im Krankengeldfall von den Versicherten einen aktuellen Steuerbescheid wollen? Mir wurde das so mitgeteilt und ich finde das sehr dubios. Schließlich hat man die Jahresmeldung ja bereits der KSK gemeldet. Das diese hin und wieder Prüfungen machen ist ja in Ordnung, aber die Krankenkasse? Das ist doch nicht normal!
Gute Frage! Vielleicht kann dir die KSK dazu eine Antwort geben? Oder der DJV? Klingt für mich auf jeden Fall auch erst einmal fragwürdig. Teile gerne die Infos, die du erhältst, mit uns. Viele Grüße und alles Gute!
Entschuldigung! „Dass diese…“